GEFMA 190 ist eine Richtlinie der GEFMA, des deutschen Branchenverbands für Facility Management. Sie behandelt die Betreiberverantwortung und ist in der Praxis der am häufigsten zitierte Bezugspunkt, wenn es darum geht, Pflichten zwischen Eigentümer, Nutzer und Dienstleister zu ordnen.
Die Richtlinie leistet zwei Dinge. Erstens systematisiert sie die Pflichten, die sich aus verschiedenen Rechtsgebieten ergeben, in einer für den Gebäudebetrieb brauchbaren Ordnung. Zweitens beschreibt sie, wie eine Übertragung auf Dritte auszusehen hat, damit sie im Schadensfall trägt: schriftlich, benannt, mit definiertem Umfang und mit einer Kontrolle, die nachweisbar stattfindet.
Richtlinien wie GEFMA 190 sind keine Gesetze. Ihre Wirkung entsteht daraus, dass sie den anerkannten Stand der Technik und der Organisation beschreiben — und daran wird im Streitfall gemessen, ob ein Betreiber sorgfältig gehandelt hat.
Passende Leistung: Facility Management