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Das KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) ist am 17.03.2026 in Kraft getreten und verpflichtet Betreiber kritischer Infrastruktur in den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Transport und Verkehr, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Siedlungsabfallentsorgung sowie Weltraum zu physischen Resilienzmaßnahmen. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt von zwei Faktoren ab: der Zugehörigkeit zu einem der genannten Sektoren und dem Erreichen der branchenspezifischen Schwellenwerte aus der BSI-KritisV (z. B. versorgte Personenzahl, Produktionsmenge, Umsatz). Anders als bei NIS2 orientiert sich das KRITIS-DachG dabei nicht an der Unternehmensgröße, sondern an der tatsächlichen Versorgungsrelevanz.

Wichtig für die Praxis: Auch Unternehmen unterhalb der KRITIS-Schwelle können über NIS2 als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung erfasst sein und ähnliche organisatorische Pflichten haben, wenn auch mit stärkerem Fokus auf IT-Sicherheit statt physischer Resilienz. CIBORIUS unterstützt bei der Einordnung: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen anhand von Sektor, Schwellenwerten und Versorgungsfunktion, welches Regelwerk greift, und leiten daraus die konkret nötigen Sicherheitsmaßnahmen ab.

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