Seite wählen

Ja – auch wenn Ihr eigenes Unternehmen die KRITIS-Schwellenwerte nicht erreicht, können Sie mittelbar in die Pflicht genommen werden, wenn Sie Leistungen für einen KRITIS-Betreiber erbringen. Das KRITIS-DachG verpflichtet Betreiber, die Resilienz ihrer gesamten Lieferkette zu bewerten und abzusichern – dazu gehören Zulieferer von Sicherheitsdienstleistungen, Wartung, IT-Services oder anderen betriebskritischen Leistungen. In der Praxis heißt das: Betreiber geben Sicherheitsanforderungen vertraglich an ihre Dienstleister weiter, etwa zu Personalüberprüfung, Zutrittsregelungen, Dokumentationspflichten oder Meldewegen bei Sicherheitsvorfällen.

Wer als Zulieferer eines KRITIS-Betreibers tätig ist oder werden will, sollte diese Anforderungen frühzeitig kennen, statt sie erst bei der Ausschreibung zu erfahren. CIBORIUS ist selbst als Sicherheitsdienstleister für KRITIS-Betreiber tätig und kennt die üblichen Vertrags- und Nachweispflichten aus erster Hand – sowohl als Betreiber-Partner als auch bei der Beratung eigener Zulieferer und Subunternehmer.

Wie hilfreich war diese Seite?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl Bewertungen:

Bislang keine Bewertungen! Seien Sie der Erste, der diese Seite bewertet.

Es tut uns leid, dass dieser Beitrag für Sie nicht nützlich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?