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Brandschutzschulung

22. Aug. 2026

Eine Brandschutzschulung bringt Beschäftigten bei, was im Brandfall in den ersten Minuten zählt: melden, Menschen retten, sich selbst in Sicherheit bringen und einen Entstehungsbrand bekämpfen, solange das ohne Eigengefährdung möglich ist.

Hinter dem einen Wort stecken drei verschiedene Formate. Die Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Beschäftigten, folgt der Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, findet mindestens jährlich statt und behandelt Verhalten im Brandfall, Fluchtwege, Sammelplatz und Meldewege. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist ein eigener Lehrgang mit Theorie und praktischer Löschübung; die Arbeitsstättenregel zu Maßnahmen gegen Brände nennt als Anhaltswert fünf Prozent der Beschäftigten und empfiehlt eine Wiederholung im Abstand von drei bis fünf Jahren. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist mehrtägig, endet mit einer Prüfung und verlangt regelmäßige Fortbildung.

Wirksam wird eine Schulung durch drei Dinge. Sie findet am Objekt statt, mit den Löschmitteln, die dort hängen, und den Wegen, die dort gelten. Sie schließt die Räumungsübung ein, weil ein Fluchtweg erst dann bekannt ist, wenn man ihn gegangen ist. Und sie wird dokumentiert: Datum, Inhalt, Referent und Teilnehmerunterschrift — sonst gilt sie im Prüffall als nicht erfolgt.

Die Fachakademie der Gruppe, die DASM®, schult Brandschutz neben Sachkunde nach § 34a der Gewerbeordnung, medizinischen Grundlagen und Führungsthemen. Weil die Dozenten aus dem Einsatz kommen, treffen die Inhalte die Objekte, für die geschult wird. Programm und Termine stehen in der DASM® Akademie.

Passende Leistung: DASM® Akademie

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