Instandhaltung ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands technischer Anlagen. DIN 31051 unterscheidet vier Grundmaßnahmen: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.
Wartung verzögert den Abbau des Abnutzungsvorrats, Inspektion stellt ihn fest, Instandsetzung stellt den Sollzustand wieder her, Verbesserung erhöht die Zuverlässigkeit ohne Änderung der Funktion. Die Gebäudeinspektion liefert dabei die Befunde, aus denen die Instandhaltungsplanung entsteht.
Der wirtschaftliche Kern ist die Unterscheidung zwischen geplant und reagierend. Ungeplanter Ausfall kostet nicht nur die Reparatur, sondern die Folgen: Betriebsunterbrechung, Notdienstzuschläge, im Sicherheitsbereich zusätzlich eine Lücke im Schutz, solange die Anlage steht.
Passende Leistung: Facility Management