Rauchwarnmelder und Kohlenmonoxidmelder sind Einzelgeräte mit eigenem Signalgeber. Der Rauchwarnmelder erkennt Brandrauch und warnt die Menschen im Raum. Der Kohlenmonoxidmelder erkennt Kohlenmonoxid, ein farb- und geruchloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Beide melden vor Ort und an niemanden sonst.
Daraus folgt die wichtigste Abgrenzung: Ein Rauchwarnmelder ist keine Brandmeldeanlage. Die Anlage besteht aus Zentrale, Meldergruppen, Alarmierung und einem Übertragungsweg zur Feuerwehr oder zu einer Leitstelle; für Aufbau und Betrieb gilt DIN 14675. Für Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern gilt DIN 14676, für das Produkt selbst DIN EN 14604. Der eine weckt, die andere löst eine Reaktion aus. Der eine ersetzt die andere nicht — und umgekehrt gilt das genauso.
Rauch und Kohlenmonoxid verhalten sich unterschiedlich, deshalb unterscheiden sich die Montageorte. Rauch steigt auf, der Rauchwarnmelder gehört an die Decke in Schlafräumen, Kinderzimmern und Rettungswegen. Kohlenmonoxid verteilt sich weitgehend gleichmäßig im Raum; der CO-Melder gehört in den Aufenthaltsbereich in Atemhöhe und in die Nähe möglicher Quellen, nicht unmittelbar über die Therme. Quellen sind Gasthermen, Kamine und Öfen, Pelletlager, Grillgeräte und laufende Motoren in Garagen. Für CO-Warnmelder im Wohnbereich gilt die Produktnorm DIN EN 50291-1. Ein Rauchwarnmelder erkennt kein Kohlenmonoxid, ein CO-Melder keinen Brand.
Die Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in Wohnräumen regeln die Landesbauordnungen; wer für die Betriebsbereitschaft zuständig ist, unterscheidet sich je Land zwischen Eigentümer und Bewohner. Dazu gehören die wiederkehrende Inspektion nach DIN 14676 und der Austausch spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme. Wie CIBORIUS® Prüf- und Instandhaltungspflichten am Gebäude mit dem eigenen technischen Service abdeckt, steht im Facility Management der CIBORIUS Gruppe.
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