Betreiberverantwortung bezeichnet die Gesamtheit der Pflichten, die den Eigentümer, Betreiber oder Nutzer einer Immobilie treffen, damit von Gebäude und technischen Anlagen keine Gefahr ausgeht. Sie ergibt sich nicht aus einem einzelnen Gesetz, sondern aus dem Zusammenspiel von Bauordnungsrecht, Arbeitsschutzrecht, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsrecht und den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten.
Der praktisch wichtigste Satz dazu lautet: Aufgaben sind delegierbar, Verantwortung nicht. Wer Prüfungen, Wartung oder Sicherheitsleistungen an einen Dienstleister überträgt, wird von der Verantwortung nicht frei. Es bleiben die Auswahlpflicht, die Einweisungspflicht, die Kontrollpflicht und die Pflicht zur Dokumentation.
Für das Facility Management ist Betreiberverantwortung der Grund, warum Nachweise so schwer wiegen wie die Leistung selbst. Eine Gebäudeinspektion ohne Dokumentation ist rechtlich wertlos. Die Zuordnung der Pflichten regelt üblicherweise eine Pflichtenübertragung nach anerkannten Standards.
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