Der Sicherheitsdienst in Deutschland unterliegt gesetzlichen Vorgaben, hauptsächlich dem § 34a der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Bewachungsverordnung (BewachV), die spezifische Anforderungen für die private Sicherheitswirtschaft festlegen. Seit Juni 2019 besteht zudem das Bewacherregister (BWR), in dem alle Sicherheitsunternehmen und Beschäftigte der Sicherheitswirtschaft in Deutschland mit wesentlichen Daten zentral erfasst sind. Die rechtlichen Bestimmungen dazu sind ebenfalls in der Gewerbeordnung zu finden, insbesondere in § 11b GewO (Bewacherregister).

In den letzten Jahren wird an einer Überarbeitung der Rechtsgrundlagen gearbeitet, um sie in einem neuen Gesetz, voraussichtlich dem „Sicherheitsgewerbegesetz“ (SIGG), zusammenzufassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende Juli 2023 veröffentlicht, ist jedoch bisher nicht verabschiedet worden.

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