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Bewachungsgewerbe

30. Mrz 2024

Das Bewachungsgewerbe umfasst gemäß den Vorschriften des Bewachungsgewerberechts (§ 34a Gewerbeordnung) eine breite Palette von Tätigkeiten, die darauf abzielen, Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit sowie fremde Sachen vor Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung zu schützen.

Diese Tätigkeiten erfordern eine aktive Obhutstätigkeit, gegebenenfalls unter Einsatz technischer Hilfsmittel, und gehen über bloße Beobachtungs- oder Ermittlungstätigkeiten hinaus.

Zu den typischen Aufgaben des Bewachungsgewerbes zählen die Bewachung von Gebäuden, Fahrzeugen, Veranstaltungen, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, der Personenschutz sowie die Sicherung von Industrie- und Militäranlagen. Die Ausübung dieses Gewerbes unterliegt in vielen Ländern strengen gesetzlichen Regelungen und erfordert oft eine entsprechende Zulassung oder Lizenzierung der beteiligten Personen oder Unternehmen.

Erlaubnispflicht

Die Erlaubnispflicht im Bewachungsgewerbe ist eine grundlegende Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit. Sie soll sicherstellen, dass nur vertrauenswürdige und qualifizierte Personen für den Schutz von Personen und Eigentum verantwortlich sind. Gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist eine Unterweisung oder Sachkundeprüfung erforderlich, wobei der Beruf des Detektivs eine Ausnahme bildet, da hier mehr Beobachtung als Gefahrenschutz im Vordergrund steht. Ladendetektive hingegen benötigen eine Erlaubnis.

Um eine Bewachungserlaubnis zu erhalten, müssen verschiedene Zulassungsbedingungen erfüllt werden:

  • Ein makelloses Führungszeugnis,
  • steuer- und sozialversicherungsrechtliche Unbedenklichkeit,
  • finanzielle Sicherheiten,
  • Erreichen der Volljährigkeit,
  • sowie eine 80-stündige Unterweisung bei der IHK oder eine schriftliche Befreiung davon.

Wichtige Pflichten des Unternehmers bei der Beschäftigung von Wachpersonal umfassen:

  • Die Überprüfung der Zulassungsbedingungen der Beschäftigten,
  • die Benachrichtigung der zuständigen Behörde über die Beschäftigung von Wachpersonal,
  • die Erstellung einer Dienstanweisung und die Schulung des Personals im Umgang mit Waffen und Reizstoffsprühgeräten,
  • die Ausgabe von Dienstausweisen, die der Bewacher mit sich führen muss,
  • die Bereitstellung von Dienstkleidung,
  • sowie die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Vorschriften des Waffengesetzes.

Für Berufe, in denen Waffen getragen werden, wie die Bewachung von Geld- und Werttransporten oder der Personenschutz, sind eine Waffenbesitzkarte, ein Waffenschein und die Sachkundeprüfung erforderlich.

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