Dienstausweise sind Sicherheitsdokumente, die den Inhaber als Angehörigen einer bestimmten Dienststelle identifizieren und legitimieren.
Dienstausweise gewähren Zugang zu den Liegenschaften und Gebäuden eines Verwaltungsträgers. Zudem können Dienststellen nach eigenem Ermessen Sonderausweise, wie Haus- oder Besucherausweise, für Personen ohne festes Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausstellen. Der Dienstausweis kann dazu berechtigen, eine Schusswaffe zu besitzen und zu führen, unmittelbaren Zwang anzuwenden (z. B. bei Polizeibeamten), eine Uniform zu tragen und Hoheits- sowie Rangabzeichen anzubringen. Zudem legitimiert er Weisungsbefugnisse.
Dienstausweis im Bewachungsgewerbe
Der Dienstausweis, ein Ausweisdokument, das üblicherweise in Form einer Chipkarte ausgegeben wird, wird von Unternehmern im Bewachungsgewerbe bereitgestellt. Die Vorschriften für Dienstausweise sind hauptsächlich in der Bewachungsverordnung, insbesondere in den §§ 11 und 16 BewachV, festgelegt.
Nach § 11 BewachV müssen Dienstausweise bestimmte Informationen enthalten, darunter Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden, das Lichtbild der Wachperson und eine fortlaufende Nummerierung zur Identifizierung. Mitarbeiter im Außendienst sind gemäß § 11 Abs. 3 BewachV verpflichtet, den Dienstausweis während des Wachdienstes mitzuführen und auf Verlangen den Vollzugsbehörden vorzuzeigen.
Der Dienstausweis muss sich deutlich von amtlichen Dienstausweisen unterscheiden, um Verwechslungen mit Personalausweisen oder Polizei-Dienstausweisen zu vermeiden. Dies dient der Sicherstellung, dass das äußere Erscheinungsbild des Dienstausweises eindeutig erkennbar ist.
In bestimmten Berufen, wie beispielsweise bei Kontrollgängen auf öffentlichem Gelände, muss der Ausweis sichtbar getragen werden. Die Ausstellungspflicht liegt beim Unternehmer, der den Dienstausweis kostenlos zur Verfügung stellen muss und sicherstellen muss, dass er bei Dienstantritt getragen wird. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Dienstausweis können sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern begangen werden und können zu Bußgeldern führen.